Kurz & kompakt:
Bis zum 1. September 2026 hat das BAFA 52.473 Anträge auf die neue E-Auto-Förderung bewilligt. 25.982 davon entfallen auf Leasing – das entspricht 49,5 Prozent. Käufe liegen mit 26.491 Fällen nur knapp davor. Die neue Statistik zeigt erstmals belastbar, dass Leasing für private Haushalte nahezu genauso wichtig ist wie der klassische Autokauf. Sie sagt aber noch nicht, ob die Förderung vollständig in günstigeren Leasing-Gesamtkosten ankommt.

Die neue E-Auto-Förderung ist erst seit dem 19. Mai beantragbar. Trotzdem hat das Programm bereits eine Größenordnung erreicht, die eine erste belastbare Einordnung erlaubt. Besonders auffällig ist nicht allein die Zahl von mehr als 52.000 Bewilligungen, sondern deren Aufteilung: Zwischen Kauf und Leasing liegen gerade einmal 509 Fälle.

Die BAFA-Bilanz: 49,5 Prozent Leasing

Die wichtigsten Kennzahlen
  • 52.473 – bewilligte Förderanträge insgesamt
  • 25.982 – bewilligte Leasingfälle
  • 49,5 % – Leasinganteil an allen Bewilligungen
  • 230 Mio. € – bis dahin ausgezahlte Fördermittel
Bewilligte E-Auto-Förderfälle bis 1. September 2026
Art der AnschaffungBewilligungenAnteilAbstand
Kauf26.49150,5 %+509 Fälle
Leasing25.98249,5 %
Gesamt52.473100 %
Grafik: 49,5 Prozent Leasing und 50,5 Prozent Kauf; 91,4 Prozent BEV und 8,6 Prozent Plug-in-Hybride
Fast Gleichstand zwischen Kauf und Leasing. Bei den Antrieben dominieren reine Elektroautos deutlich. Quelle: BAFA; Anteile aus den veröffentlichten Fallzahlen berechnet, Rundungsdifferenzen möglich.

Auch die Antriebsverteilung ist eindeutig. Von den bewilligten Fahrzeugen waren 47.986 reine Batterieautos, also rund 91,4 Prozent. Auf Plug-in-Hybride entfielen 4.487 Fälle beziehungsweise 8,6 Prozent. Dass BEV den Fördertopf so deutlich dominieren, hängt auch mit den höheren Zuschüssen zusammen: Für reine Elektroautos sind je nach Einkommen und Kinderzahl 3.000 bis 6.000 Euro möglich, für förderfähige Plug-in-Hybride und Range-Extender 1.500 bis 4.500 Euro.

Was die Leasingquote wirklich aussagt – und was nicht

Die Quote ist eine amtliche Vollerhebung der bewilligten Förderfälle. Sie ist deshalb deutlich belastbarer als eine Umfrage zur Kaufabsicht. Für den Fördermarkt gilt: Leasing und Kauf sind praktisch gleichauf.

Trotzdem darf aus 49,5 Prozent nicht geschlossen werden, dass die Hälfte aller privat neu zugelassenen Elektroautos geleast wird. Die Grundgesamtheit umfasst nur bewilligte Förderanträge. Haushalte oberhalb der Einkommensgrenze, nicht beantragte Zuschüsse, abgelehnte Anträge und nicht förderfähige Fahrzeuge fehlen. Auch über den gesamten privaten Neuwagenmarkt sagt die Quote allein nichts aus.

Methodik:Leasingkostencheck setzt die vom BAFA veröffentlichten 25.982 Leasingfälle ins Verhältnis zu 52.473 Bewilligungen. Das ergibt 49,515 Prozent, gerundet 49,5 Prozent. Kauf: 26.491 Fälle beziehungsweise 50,485 Prozent. Die Statistik misst Bewilligungen, nicht Vertragsabschlüsse eines einzelnen Monats und nicht alle Neuzulassungen.

Gerade diese saubere Abgrenzung macht den Wert der Zahl aus. Sie zeigt nicht den gesamten Markt, aber sie beantwortet eine bislang offene Frage sehr klar: Wer die Förderung nutzt, wählt Leasing nicht als Ausnahme, sondern fast genauso häufig wie den Kauf.

Wie die E-Auto-Förderung beim Leasing funktioniert

Die Förderung reduziert nicht automatisch die im Inserat genannte Monatsrate. Antragsberechtigt ist die volljährige Privatperson, auf die das Fahrzeug zugelassen wird. Der Antrag kann erst nach der Erstzulassung gestellt werden und muss spätestens zwölf Monate danach digital eingehen. Nach positiver Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss auf das Konto der antragstellenden Person.

  • Gefördert werden erstmals zugelassene Neuwagen der Fahrzeugklasse M1.
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf grundsätzlich 80.000 Euro nicht überschreiten; pro berücksichtigungsfähigem Kind steigt die Grenze um 5.000 Euro, höchstens auf 90.000 Euro.
  • Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen bleiben.
  • Die Förderung kann pro Person nur einmal und pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden.
  • Eine vorzeitige Rückabwicklung des Leasingvertrags kann zur vollständigen Rückforderung zuzüglich Zinsen führen.
Wichtig bei kurzen Leasingverträgen:Die vorgeschriebene Zulassungsdauer beträgt 36 Monate. Ein Vertrag über 24 Monate passt daher grundsätzlich nicht zur Mindesthaltedauer. Vor Abschluss sollte verbindlich geklärt werden, ob Vertragslaufzeit, Zulassung und Förderbedingungen vollständig zusammenpassen.

Alle Förderstufen, Einkommensgrenzen und Fahrzeugvoraussetzungen erklärt unser ausführlicher Ratgeber zur E-Auto-Förderung 2026.

Förderung ist nicht gleich niedrige Rate: So vergleichst du richtig

Eine niedrige Monatsrate kann attraktiv sein, aber sie bildet nicht die vollständige finanzielle Belastung ab. Bei geförderten Angeboten ist besonders wichtig, ob die Prämie als Sonderzahlung vorausgesetzt, bereits rechnerisch in die Rate eingepreist oder überhaupt nicht berücksichtigt wird.

Diese Kosten gehören in einen fairen Leasingvergleich
KostenbausteinWarum er wichtig istSo einrechnen
Monatsratenlaufende GrundbelastungRate × Vertragsmonate
Sonderzahlungsenkt oft nur optisch die Monatsratevollständig hinzurechnen
Überführung/Bereitstellungkann mehrere Monatsraten ausmachenbrutto addieren
Förderungkommt nach Bewilligung auf das Konto des Antragstellersnur bei sicherer Förderfähigkeit abziehen
Optionale ServicesWartung, Reifen oder Versicherung verändern den Vergleichgetrennt ausweisen

Eine einfache Kontrollrechnung lautet:

Effektive Monatsbelastung(Summe aller Monatsraten + Sonderzahlung + Überführung + Pflichtkosten – sicher zustehender Zuschuss) ÷ Vertragsmonate

Die Rechnung ersetzt nicht die Prüfung des Vertrags, entlarvt aber Angebote, bei denen die Förderung lediglich eine hohe Einmalzahlung kompensiert. Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn der Anbieter mit „Rate nach Förderung“ wirbt, ohne den Auszahlungszeitpunkt, die Voraussetzungen und die ungeförderten Gesamtkosten sichtbar zu machen.

Was der hohe Leasinganteil am Markt verändern kann

Für Hersteller und Leasinggesellschaften ist die Förderstatistik ein starkes Signal. Förderfähige Privatkunden reagieren nicht nur auf Kaufpreise, sondern in großer Zahl auf planbare Monatsbudgets. Damit steigt der Wettbewerb um Angebote, deren Laufzeit und Kostenstruktur mit der 36-monatigen Mindesthaltedauer harmonieren.

Ob die Förderung tatsächlich beim Kunden ankommt, lässt sich aber nicht an der Zahl der Anträge ablesen. Drei Entwicklungen sind in den kommenden Monaten entscheidend:

  1. Effektive Gesamtkosten: Sinken die Gesamtkosten vergleichbarer BEV-Verträge oder steigt nur der beworbene Förderanteil?
  2. Sonderzahlungen: Nimmt der Anteil von Angeboten zu, die den Zuschuss als hohe Einmalzahlung voraussetzen?
  3. Angebotsbreite: Gibt es mehr förderfähige Privatangebote über Kleinwagen, Kompaktklasse und SUV hinweg?

Ein belastbarer Marktcheck muss deshalb Mediane vergleichbarer Vertragskorridore betrachten – nicht das jeweils billigste Einzelangebot. Einzelne Lockraten können durch geringe Laufleistung, lange Laufzeiten, hohe Bereitstellungskosten oder eingeschränkte Zielgruppen verzerrt sein.

Fazit: Leasing trägt die Förderung – aber nur Gesamtkosten sind aussagekräftig

25.982 bewilligte Leasingfälle sind der bislang klarste Beleg dafür, dass die neue E-Auto-Förderung im privaten Leasingmarkt angekommen ist. Mit 49,5 Prozent liegt Leasing nahezu gleichauf mit dem Kauf. Für Haushalte senkt der Zuschuss die Einstiegshürde, ohne dass sie das Restwertrisiko eines Elektroautos übernehmen müssen.

Die Förderquote allein beweist jedoch noch keine günstigen Verträge. Entscheidend bleiben Rate, Sonderzahlung, Überführung, Laufzeit, Kilometer und die sichere Erfüllung der Förderbedingungen. Wer diese Positionen gemeinsam rechnet, kann den Zuschuss als echten Kostenvorteil nutzen – statt sich von einer künstlich gedrückten Monatsrate täuschen zu lassen.

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