Mehrere Jahre hast Du dein Leasingschnäppchen ausgekostet und konntest die Vorteile eines Neuwagens und erschwinglicher Leasingraten genießen. Nun steht der Moment der Fahrzeugrückgabe an. Was ist zu tun und worauf ist zu achten? Ist das der Zeitpunkt, an dem es ein böses Erwachen geben wird? Um eines vorwegzunehmen, unabhängig von der Art des Leasings kann es in Einzelfällen zu Nachforderungen kommen. Oft sind diese mit Faktoren verbunden, auf die Du während der Nutzung Einfluss hast.

Ein guter Zustand vereinfacht die Rückgabe des Leasingautos

Die Leasinggesellschaft, die dir den Wagen für die vereinbarte Dauer gebührenpflichtig überlässt, ist und bleibt der Eigentümer des Pkw. Mit ihm generiert sie Umsatz. Läuft der Leasingvertrag aus, wird das Auto erneut als Leasingobjekt angeboten oder auf dem Automobilmarkt veräußert. Weil neben dem Alter auch der optische und technische Zustand wertentscheidend ist, ist dem Leasinggeber sehr viel daran gelegen, sein geliehenes Kfz unbeschadet wieder in Empfang zu nehmen. Du kannst im gewissen Rahmen mitbestimmen, ob er im Anschluss eine Nachzahlung von dir fordern wird oder nicht. Wie ist einfach erklärt. Gibt es Beanstandungen, werden dir diese in Form einer Abschlussrechnung präsentiert. Gehe deshalb immer pfleglich mit dem Fahrzeug um und gib es möglichst in dem Zustand wieder ab, in dem Du es erhalten hast.

Restwertleasing ist die Leasingvariante mit dem höchsten finanziellen Restrisiko

Jeder Pkw ist einer Wertminderung unterworfen, sobald er aus der Fabrikhalle rollt. Den konkreten Restwert 24-60 Monate im Voraus zu bestimmen, ist selbst für Kfz-Sachverständige nur schwer möglich. Erschwert wird die Prognose durch unvorhersehbare und nicht beeinflussbare Faktoren. Ein gutes Beispiel sind der Diesel-Abgasskandal oder das vergangene Steuerketten-Problem, unter dem TSI-Motoren eines deutschen Automobilherstellers zeitweise litten. Beides beeinträchtigte die Reputation der betroffenen Fahrzeugtypen und senkte dadurch ihren Wiederverkaufswert. Die Sinnhaftigkeit des Restwertleasings steht und fällt mit der realistischen Ermittlung des Zeitwerts. Sie ist für Leasingnehmer essentiell. Nur so sind hohe Folgekosten vermeidbar. Setzt der Leasinganbieter den Restwert zu hoch an, locken niedrige Monatsraten und ein vermeintliches Schnäppchen. Die Situation kehrt sich zu deinen Ungunsten um, falls das Auto tatsächlich stärker an Wert verliert als vom Leasinggeber prognostiziert. Weil das Restwertrisiko auf dich übertragen wurde, hat der Differenzbetrag zwischen dem angesetzten und echten Restwert zu 100 % aus deiner Tasche zu kommen. Vorhandene Mängel verringern den Wert des Kfz zudem. Die Rechnung, die selten unter einem vierstelligen Eurobetrag liegt, erhältst Du umgehend bei Rückgabe. Nur in wenigen Fällen entwickelt sich der Restwert positiver als ursprünglich angenommen. Dann steht dir in aller Regel ¾ des Wertzuwachses zu.

Nachzahlungslücke beim Restwert

Für Kilometerleasing spielt der Restwert keine Rolle

Ausschlaggebend für diese Variante des Leasings ist die zu Vertragsbeginn festgelegte jährliche Kilometerleistung. Daran orientiert sich die monatliche Leasingrate. Verständlich, denn mit zunehmender Laufleistung erhöht sich der Verschleiß, dem ein Auto unterliegt, während zeitgleich der Wiederverkaufswert sinkt.

Zeigt der Tacho bei Rückgabe einen höheren als den eingangs vereinbarten Kilometerstand an, musst Du die Extrakosten für gefahrene Mehrkilometer übernehmen. Der Kilometersatz variiert je nach Leasinganbieter und Fahrzeugmodell. Solange sich die Mehrkilometer in der vom Leasinggeber definierten Freigrenze befinden, drückt er ein Auge zu. Der Kulanzbereich kann bis zu 2.500 Kilometer betragen. Wird dieser Wert übertreten, werden die gesamten Mehrkilometer abgerechnet. Ohne Berücksichtigung der Freigrenze. Zeichnet sich schon frühzeitig ab, dass es dir nicht möglich sein wird, das jährliche Kilometerkontingent einzuhalten, besteht die Option, die Jahreskilometerleistung zu erhöhen. Bist Du wider Erwarten weniger gefahren als zu Vertragsbeginn gedacht, werden dir die Minderkilometer erstattet. Allerdings meist zu einem geringeren Kilometersatz und erst dann, wenn eine weitere Freigrenze überschritten wird.

Laufzeitleasing im Vergleich

Auch wenn der Leasinggeber das volle Restwertrisiko übernimmt, wird der Zustand des Pkw keinesfalls außer Acht gelassen. Entspricht der weiterhin den Vertragsbestimmungen, endet der Leasingvertrag mit der Zahlung der letzten Rate.

So läuft die Leasingrückgabe ab

Das Prozedere der Rückgabe ist, wie so vieles vertraglich geregelt. Hältst Du dich an die Vorgaben, ist ein potenzielles Problem bereits umschifft. Vereinbare rechtzeitig mit dem Leasinggeber oder dem Autohaus, das sich für ihn um die Rücknahme kümmert, einen Termin. Achte dabei auf vorgeschriebene Fristen. Gibst du den Leasing-Pkw verspätet ab, kann es teuer werden. Der Leasinggeber findet sich damit nicht ab und verlangt eine Nutzungsentschädigung. Die Zustandsprüfung erfolgt wegen seiner zeitlich begrenzten Gültigkeit im Allgemeinen zum Abgabetermin oder am Vortag. Ist der Termin erfolgreich gesetzt, inspiziert ein Sachverständiger das Kfz auf Verschleiß und Mängel. Er protokolliert jedes Detail in einem Zustandsbericht. Jede Notiz kann potenzielle Zusatzkosten bedeuten. Danach wartest Du auf die Abschlussrechnung.

Mit optimaler Vorbereitung sind Nachzahlungen bei der Leasingrückgabe vermeidbar

Der Rückgabetermin kommt nicht überraschend. Er ist dir Jahre im Voraus bekannt. Es bleibt dir folglich mehr als genug Zeit, dich gut darauf vorzubereiten. Je besser Du dafür gewappnet bist, desto weniger Beanstandungen wird es geben. Eine Checkliste kann dir dabei helfen. Die 10 wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, sind:

  1. Das Fahrzeug ist innen und außen gereinigt zu übergeben. Selbstverständlich kannst Du die Reinigung selbst erledigen. Eine professionelle Reinigung kann sich dennoch lohnen. Ein gepflegtes Inneres und Äußeres lassen auf sorgfältigen Umgang schließen und können sich bei der Autorückgabe positiv auswirken. Gleichzeitig werden kleinere Schäden ausgemerzt.
  2. Stelle sicher, dass kein Kundendienst übersehen wurde oder aktuell fällig ist. Auch die HU sollte Gültigkeit besitzen. Für die Nichteinhaltung vorgegebener Servicetermine bittet dich der Leasinggeber zur Kasse. Falls die Hauptuntersuchung oder eine Wartung im Folgemonat nach Abgabe fällig ist, hat das für dich keine Relevanz.
  3. Prüfe die Vollständigkeit aller Fahrzeugunterlagen …
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Gebrauchsanleitung, Serviceheft, Garantieunterlagen, Radiocode usw.
    • Autoschlüssel inkl. Zweit- oder Werkstattschlüssel
    • Rechnungen und Gutachten instandgesetzter Vor- oder Unfallschäden
    • HU/AU Bescheinigung, falls diese während des Leasings durchgeführt wurden
  4. … und zum Fahrzeug gehörender Zubehörteile wie z.B.
    • Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, Gepäcknetz, Laderaumabdeckung, Hundegitter, Felgenschlösser, der Satz Zweiträder oder andere Extras, die bei der Konfiguration des Kfz ausgewählt wurden.
  5. Die Originalbereifung muss montiert sein. Wurde der Geleaste mit einem zweiten Radsatz ausgeliefert, ist der zur Begutachtung mitzunehmen. Alle Reifen sollten eine vorgegebene Mindestprofiltiefe besitzen. Eigene Alufelgen sind ebenso zu entfernen wie Aufkleber, Handyhalter, Tönungsfolien, Fußmatten oder andere persönliche Dinge, die Du im Laufe der Leasingzeit ergänzt hast.
  6. Falls Du Mitglied eines Automobilclubs bist, nimm die Möglichkeit einer Gebrauchtwagenprüfung wahr. So erfährst Du, welche Mängel das Auto aufweist und kannst dich zeitig darum kümmern. Dokumentiere und fotografiere gefundene Schäden zusätzlich. Insbesondere die Kleinen, die zum Streitgegenstand werden könnten. Und zwar kurz bevor das Auto retourniert wird.
  7. Vorhandene Unfallschäden und technische Mängel, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind vor Rückgabe zu beseitigen.
  8. Handelt es sich bei deinem Leasingvertrag um Restwertleasing, hole dir bei verschiedenen Autohändlern Ankaufangebote ein. So ist es dir möglich, den vom Leasinggeber bestimmten Zeitwert zu beurteilen.
  9. Anders als bei einem Mietwagen wird ein voller Tank nicht verlangt. Er sollte aber auch nicht leer sein.
  10. Finde einen Freund oder Bekannten, der dich zum Abgabetermin begleitet und der die Begutachtung mit dir bezeugt.

Den Leasingwagen übergibst Du idealerweise persönlich. Das erlaubt es dir, die Zustandsermittlung zu begleiten und Unklarheiten noch vorort zu klären. Das Übernahmeprotokoll solltest Du nur unterzeichnen, wenn Du mit allen Beanstandungen einverstanden bist, es lückenlos ausgefüllt wurde und es rein den Zustand des Autos beschreibt. Unterscheibe kein Dokument, mit dem Du einer Kostenübernahme zustimmst. Lass dir eine vollständige Kopie des Protokolls aushändigen und prüfe es in Ruhe zuhause. Stammt der genutzte Vordruck nicht aus einer unabhängigen Quelle, könnte es Passagen enthalten, die für dich nachteilig sind. Mit deinem Autogramm stimmst Du nicht nur dem Kleingedruckten zu, Du bestätigst auch alle ermittelten Problemstellen, auf deren Basis eventuelle Nachforderungen kalkuliert werden. Häufig besteht nach einer Begutachtung zusätzlicher Klärungsbedarf. Halte darum Widersprüche gegen festgestellte Mängel vor Unterzeichnung im Protokoll fest. Tust Du das nicht, wird es für dich schwerer, später Widerspruch einzulegen und gegen einzelne Kostenpositionen vorzugehen.

Normale Gebrauchsspuren am Leasingauto gehen in Ordnung

Nachdem das Fahrzeug mehrere Jahre in Betrieb war, ist nicht zu erwarten, dass es im Neuzustand zurückgegeben wird. So geht es auch aus dem BGB hervor. § 538 besagt: „Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“ Gewisse Verschleiß- oder Gebrauchsspuren hat der Leasinggeber in Kauf zu nehmen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Du nicht für jeden kleinen Mangel haften musst. Ein typischer Passus aus den AGB eines Leasingvertrags lautet: „Bei Fahrzeugrückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden, sowie verkehrs- und betriebssicher, sein. Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.“ Daraus ergibt sich, dass Leasinggesellschaften sich gegenüber Gebrauchsspuren, die im Laufe eines Kurzzeitleasings entstanden sind, etwas weniger kulant zeigen als nach einer mehrjährigen Leasingdauer. Zu unterscheiden ist zwischen üblichen Verschleißmängeln und übermäßiger Abnutzung. Letztere widerspricht dem vertragsgemäßen Erhaltungszustand, beeinträchtigt den optischen und/oder technischen Gesamteindruck und hätte sich durch schonenderen Umgang mit dem Fahrzeug vermeiden lassen. Somit fällt die Verantwortung auf den Leasingnehmer zurück. Anstatt eine Reparaturkostenrechnung vorzulegen, fordert der Leasinggeber Ersatz für den dadurch verursachten Minderwert. Eine klare Abgrenzung zwischen normalen und übermäßigen Gebrauchsspuren existiert nicht. Die Leasinggesellschaft ist in der Pflicht, im Zweifel zu beweisen, dass eine Abnutzung über die vertraglich vereinbarte hinausgeht.

Schadenkataloge helfen bei der Vorabbeurteilung des Fahrzeugzustands

Selbst Experten sind sich bzgl. der Klassifizierung von Verschleißmängeln nicht immer einig. Um Leasingnehmern die Chance zu geben einzuschätzen, ob ein Mangel bei der Rückgabe voraussichtlich moniert wird oder nicht, stellen einige Leasinggeber wie auch die DEKRA und der TÜV bebilderte Schadenkataloge zur Verfügung. Sie sind online leicht zu finden. Mit ihrer Hilfe kannst Du dein Leihfahrzeug vor dem Abgabetermin genau prüfen. Mängel können rechtzeitig behoben und die Abwicklung gegebenenfalls der Kaskoversicherung überlassen werden. Ist die Zustandsbestimmung bei der Leasingrückgabe erst einmal erfolgt, ist es dafür zu spät.

Beispiele für Gebrauchs- und Verschleißspuren*:

 

akzeptiert

nicht akzeptiert

Lackierung

· Oberflächliche Kratzer, wie sie u.a. durch Nutzung von Waschstraßen entstehen können und die durch Polieren entfernbar sind

· Vereinzelte Steinschläge kleiner 2 mm beispielsweise an Motorhaube und Lackschäden bis zu 2 cm an Türkanten

· Tiefe Kratzer, die den Basislack beschädigt haben oder bis aufs Blech gehen

· Schlechte Nachlackierung. Zu hohe Lackschichtdicke, erkennbare Farbunterschiede, Sprühnebel

· Erhöhte Steinschlagdichte z.B. über fünf auf einer Fläche von 10 x 10 cm

· Steinschlag mit Rostansatz

· Von Aufklebern oder Werbefolierung verursachte Lackmängel (Firmenfahrzeuge)

Karosserie

· Einzelne Dellen mit max. 2 cm Durchmesser (= 10 Cent Münze) und 1 mm Tiefe

· Mehrere Dellen an einem Bauteil

· Hagelschaden

· Nicht fachgerecht ausgeführte Karosseriearbeit mit Spachtelauftrag

Stoßfänger

· Leichte Reibstellen ohne Verformung. Auch an der Ladekante

· Lack- oder Materialabschürfungen bis auf den Kunststoff

· Deformation, Risse, Ausbrüche

Verglasung

· Steinschläge bis 1 oder 2 mm und Kratzer bis 1 cm solange nicht im direkten Sichtfeld

· Eine professionell durchgeführte Steinschlagreparatur

· Risse

· Größere oder vermehrte Steinschläge

Felgen

· Leichte Korrosion und kleine Kratzer

· Tiefe Kratzer, Scheuerspuren

· Bordsteinschäden

· Gebrochene oder eingerissene Radzierblenden

· Deutliche Korrosion aufgrund Beschädigung des Klarlacks

Reifen

· Min. 1,6 oder 2 mm Mindestprofiltiefe bei Sommer-, 4 mm bei Winterbereifung

· Unterschrittene Mindestprofiltiefe

· Beschädigungen an Lauffläche oder Flanke

· Inkorrekte Reifengröße oder -typ

· Ungleichmäßige Abnutzung z.B. durch falschen Reifendruck

Innenraum

· Leichte Abnutzung (Sitzpolster, Lenkrad, Teppiche, Schalter)

· Beschädigungen

· Risse

· Brandlöcher

· Bohrlöcher im Sichtbereich

· Starke Verschmutzung oder Flecken

Motorraum

· Laufleistungstypische Verschmutzung

· Fehlende oder beschädigte Abdeckungen

· Marderschaden

Unterboden

· Leichte Abschürfungen

· Ausbrüche am Unterfahrschutz

· Durch Aufsetzen verursachte Beschädigungen an Boden, Blechen oder Schwellern

Antrieb, Fahrwerk, Abgasanlage

· Leichtes Ölschwitzen

· Normaler Bremsenverschleiß

· Oberflächenrost am Auspuff

· Ölverlust, der bei einer TÜV-Untersuchung beanstandet würde

· Gebrochene oder gerissene Fahrwerksteile, Gummis oder Dichtungen

· Unverhältnismäßig starke Abnutzung der Bremsscheiben und -beläge

· Undichtigkeiten der Auspuffanlage

Beleuchtung und Spiegel

· Vereinzelte kleine Steinschläge oder oberflächliche Kratzer, die weder die Funktion und beeinträchtigen noch HU-relevant sind

· Sprünge im Glas, Risse oder Ausbrüche in Kunststoffabdeckungen

Unfallschaden

· Belegbare und fachgerecht ausgeführte Instandsetzung

· Unzureichende, qualitativ minderwertige Reparaturen

· Undokumentierte Instandsetzungen

· Reparierte Vorschäden, über die der Leasinggeber nicht informiert wurde

*die Vorgaben können sich je nach Leasinganbieter unterscheiden

Hilft Smart-Repair dabei, Nachzahlungen zu verhindern?

Smart-Repair oder Spot-Repair ist eine interessante Alternative zur teuren Reparatur in einer Fachwerkstatt. Die Schadstelle wird gezielt aufbereitet und ausgebessert, ohne das ganze Teil ersetzen oder nachlackieren zu müssen. Das spart Kosten. Zu beachten ist allerdings, dass nicht jedes Leasingunternehmen solche Instandsetzungsmethoden gutheißt. Auch hängt die Qualität der ausgeführten Arbeiten stark von der Erfahrung des ausführenden Mitarbeiters ab. Es ist also durchaus möglich, dass die Smart-Reparatur den Ansprüchen eines Kfz-Gutachters nicht genügt und die Stelle trotz allem im Übergabeprotokoll notiert wird. Selbst die Position der Schadstelle kann eine Rolle spielen. An horizontalen Flächen wie Hauben oder Dach schließen einige Leasinggeber Spot-Repair aus. Sie schreiben stattdessen eine vollständige Lackierung des Bauteils vor.

Eine gezielte Ausbesserung kann die Anzahl gefundener Mängel verringern oder sie zumindest derart verändern, dass sie als übliche Gebrauchsspuren anerkannt werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass der Sachverständige die Instandsetzungskosten festgestellter Schäden nach der wirtschaftlichen Methode ermittelt. Er kalkuliert die jeweils kostengünstigste Reparaturweise die auch Smart-Repair einschließt. Eine selbst beauftragte Kleinstreparatur bedeutet darum nicht zwingend eine Ersparnis.

Nicht jeder Rechnungsposten muss bezahlt werden

Setze dich nach Abgabe deines Autos kritisch mit dem Übernahmeprotokoll auseinander. Sind darin Positionen enthalten, die deiner Meinung nach inkorrekt oder unverhältnismäßig teuer erscheinen, kannst Du sie beanstanden. Gelingt es dir nicht, dich mit dem Leasinggeber auf einen Kompromiss zu einigen, sollte der Wagen erneut von einem Sachverständigen begutachtet werden. Achte dabei darauf, dass es ein Unabhängiger ist, der nicht durch das Leasingunternehmen bestimmt wird. Die Gebühr teilt ihr euch. Kosten, die nach Rückgabe entstehen, musst Du nicht bezahlen. Diese sind:

  • HU/AU-Gebühren, falls die TÜV-Plakette erst im Monat nach Abgabe ihre Gültigkeit verliert.
  • Einen Kundendienst, der nach Ablauf der Leasingdauer ansteht. Außer ein fälliger Servicetermin wurde versäumt und muss nachgeholt werden.
  • Reparaturarbeiten, insofern sie nicht zur Wiedererlangung der Verkehrssicherheit notwendig sind.
  • Eine professionelle Aufbereitung zur Vorbereitung des Weiterverkaufs.