Die Bundesregierung hat am 19. Januar 2026 eine neue E-Auto-Förderung beschlossen. Privatpersonen erhalten beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos oder Plug-in-Hybridfahrzeugs wieder einen staatlichen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026, ist einkommensabhängig gestaffelt und reicht laut Bundesregierung für rund 800.000 Fahrzeuge. Gefördert werden ausschließlich Neuwagen; Gebrauchtfahrzeuge sind aktuell ausgeschlossen.
Nach monatelangem Ringen um Details ist sie zurück: die staatliche Förderung für Elektroautos. Am 19. Januar 2026 stellte die Bundesregierung die Neuauflage der E-Auto-Prämie offiziell vor. Sie soll den Absatz elektrischer Fahrzeuge wieder ankurbeln – nachdem der Markt nach dem abrupten Förderstopp Ende 2023 deutlich eingebrochen war.
Warum die Prämie zurückkehrt
Die vorherige Förderung („Umweltbonus“) wurde Ende 2023 aus Haushaltsgründen kurzfristig gestrichen. Die Folgen waren deutlich messbar: In den Jahren 2024 und 2025 gingen die Neuzulassungen von Elektroautos um bis zu 30 Prozent zurück. Hersteller, Handel und Verbände warnten vor einem nachhaltigen Schaden für den Hochlauf der Elektromobilität.
Finanziert wird die neue Prämie aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Für den Zeitraum 2026 bis 2029 stehen rund drei Milliarden Euro zur Verfügung. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums reicht das Budget für etwa 800.000 Fahrzeuge.
Wer Anspruch auf die Förderung hat
Die neue Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen, Selbstständige und juristische Personen sind ausgeschlossen. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden.
- Privatkauf oder Privatleasing eines Neufahrzeugs
- Fahrzeugklasse M1 (Pkw)
- Erstzulassung ab 1. Januar 2026
- 36 Monate Mindesthaltedauer des Fahrzeugs
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 80.000 Euro
- Pro Kind +5.000 Euro Einkommensfreigrenze
Anders als bei früheren Programmen gibt es keine Preisobergrenze für das Fahrzeug. Die Förderung ist steuerfrei und kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing beantragt werden.
So hoch fällt der Zuschuss aus
Der Förderbetrag ist sozial gestaffelt. Je niedriger das Einkommen, desto höher der Zuschuss. Zusätzlich werden Kinder berücksichtigt.
| Fahrzeugtyp | Basis | Einkommen ≤ 60.000 € | Einkommen ≤ 45.000 € | Max. Förderung |
|---|---|---|---|---|
| Reines E-Auto (BEV) | 3.000 € | 4.000 € | 5.000 € | 6.000 € |
| Plug-in-Hybrid / Range Extender | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € | 3.000 € |
Pro Kind erhöht sich der Zuschuss um weitere 500 Euro, maximal jedoch um 1.000 Euro. Ein Haushalt mit 50.000 Euro Einkommen und einem Kind erhält für ein reines Elektroauto somit 4.500 Euro Förderung.
Welche Fahrzeuge gefördert werden
Gefördert werden sowohl batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) als auch Plug-in-Hybride. Für letztere gelten jedoch zusätzliche Umweltauflagen:
- Maximal 60 g CO₂/km oder
- Mindestens 80 km elektrische Reichweite
Ab Juli 2027 sollen strengere Kriterien greifen, die sich stärker an realen Emissionswerten orientieren.
Nur Neuwagen oder auch junge Gebrauchtwagen? – Die aktuelle Lage
Seit der offiziellen Vorstellung der neuen E-Auto-Förderung ist klar: Der Zuschuss gilt ausschließlich für Neuwagen – also für Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden (Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026, rückwirkend).
Junge Gebrauchtwagen, etwa ein bis drei Jahre alte Modelle aus Leasingrückläufen oder Firmenflotten, sind aktuell nicht förderfähig. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat diesen Punkt ausdrücklich bestätigt, obwohl in den Monaten zuvor wiederholt über eine Einbeziehung diskutiert worden war.
- Förderfähig sind nur Fahrzeuge der Klasse M1 mit Neuzulassung ab 2026
- Fokus auf steigende Neuzulassungen zur Erreichung der Klimaziele
- Vermeidung von Mitnahmeeffekten und Weitergabe-Problemen
- Keine Listenpreisobergrenze – dennoch kein Vorteil für Gebrauchte
Ganz vom Tisch ist das Thema jedoch nicht. Das BMUKN prüft laut eigenen Angaben mögliche Ergänzungen oder eine zweite Förderstufe, etwa für junge Gebrauchtwagen mit hoher Restgarantie auf den Akku. Umwelt- und Verkehrsverbände fordern seit Längerem, zumindest einen Teil der Neuwagenprämie auch für Gebrauchte verfügbar zu machen, um Elektromobilität breiter zugänglich zu machen.
Kritik und offene Fragen
Die neue Prämie stößt auf gemischte Reaktionen. Während Automobilverbände und Verbraucherschützer den Neustart begrüßen, warnen Ökonomen vor Nebenwirkungen.
- Gefahr steigender Fahrzeugpreise durch „eingepreiste Förderung“
- Hoher bürokratischer Aufwand bei Antrag und Einkommensprüfung
- Ausschluss des Gebrauchtwagenmarkts
- EU-beihilferechtliche Genehmigung steht noch aus
Kritiker sehen vor allem die Hersteller als Profiteure, während Befürworter den sozialen Fokus und die Rückwirkung als entscheidende Verbesserung gegenüber früheren Programmen hervorheben.
Fazit: Impuls mit Nebenwirkungen
Die neue E-Auto-Förderung 2026 ist ein politisches Signal – und ein Versuch, den stockenden Markt wieder in Bewegung zu bringen. Für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen kann der Zuschuss den Ausschlag geben, für andere bleibt er ein Mitnahmeeffekt.
Ob die Prämie langfristig wirkt oder nur kurzfristig Nachfrage vorzieht, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen – spätestens dann, wenn Beantragung, Preisentwicklung und tatsächliche Zulassungszahlen sichtbar werden.