Oldtimer und Leasing sind zwei Begriffe, die man nicht unbedingt sofort miteinander in Verbindung bringen würde. Spricht man von Leasingfahrzeugen, geht der erste Gedanke häufig in Richtung funkelnagelneuer Firmenwagen. Verständlich, ist dies trotz stetig steigender Zahlen privat geleaster Pkw noch immer deren häufigster Einsatzzweck. Technisch auf dem neuesten Stand erfüllen sie die Hauptkriterien vieler Leasing-Kunden. Liebhaber klassischer Automobile werden einigen neuen Modellen ein Defizit an Charisma anlasten. Ihnen fehlt die Freude am Besonderen, die ein Oldtimer oder auch Youngtimer mit sich bringt. Über Jahre hinweg hat sich eine populäre Variante des Leasings entwickelt, die genau diesen Wunsch erfüllt. Diverse Anbieter haben sich auf Oldtimer-Leasing spezialisiert.

Oldtimer-Leasing verbindet das Angenehme mit dem Nützlichen

Das automobile Hobby in den beruflichen Alltag einbinden zu können, bringt eine willkommene Abwechslung. Oldies sind repräsentativ und für den alltäglichen Einsatz geeignet. Schließlich wurden sie seinerzeit dafür entwickelt. Weswegen der Nutzung als Geschäftsfahrzeug nichts entgegensteht. Das gilt insbesondere für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Wirkung auch heute noch gern als Werbeträger oder für den mobilen Verkauf eingesetzt werden.

Die Anschaffung eines Oldtimers kann mit hohen Kosten verbunden sein, da sein Wert im Gegensatz zu dem eines Neuwagens tendenziell ansteigt. Das Leasen ist eine attraktive Alternative zum Kauf oder einer Kreditfinanzierung.

Geleast werden können je nach Leasingunternehmen Pkw wie auch Nutzfahrzeuge oder auch Motorräder und Traktoren unabhängig davon, ob es sich um über 10 Jahre alte Klassiker, über 20 Jahre alte Youngtimer oder um über 30 Jahre alte Oldtimer handelt.

Der einfache Weg zum geleasten Oldie

Das Leasen eines Oldtimers ist ähnlich simpel wie das eines Neufahrzeugs. Der Ablauf unterscheidet sich jedoch. Nur in wenigen Fällen haben Oldtimer-Leasinggesellschaften einen Fahrzeugbestand. Anstatt dich aus einem großen Pool eines Leasinganbieters zu bedienen, hast Du bei der Wahl deines Traumautos freie Hand. Ob Du deinen Wunschkandidaten auf einer Messe findest, ein Händler ihn anbietet oder er von privat verkauft wird, spielt keine Rolle. Auch die Preisverhandlung mit dem Verkäufer wird dir überlassen. Habt ihr euch über einen Preis geeinigt folgt als nächster Schritt die Kontaktaufnahme mit einem der auf Oldtimerleasing spezialisierten Anbieter. Er kauft den Wagen an und erwirbt damit das Eigentum. Der Kaufpreis ist die Basis des mit dir ausgehandelten Leasingvertrags, dessen übliche Laufzeit drei oder vier Jahre beträgt. 30 bis 60 Monate sind der Rahmen, in denen sich das Oldie-Leasing bewegt. Während dieser Zeit zahlst Du den Wagen nicht ab, sondern einen monatlichen Beitrag für dessen Nutzung. Eine festgelegte Jahresfahrleistung oder eine generelle Kilometerbegrenzung gibt es meist nicht. Wie auch die Notwendigkeit, eine Anzahlung zu leisten. Am Ende der Vertragslaufzeit liegt es an dir, ob Du das Leasing verlängern, es beenden oder das Auto zum vereinbarten Preis übernehmen möchtest.

Die Leasingvereinbarung erfolgt in aller Regel als Teilamortisations- oder anders gesagt als Restwertvertrag mit Kaufoption. Es ist keine Kauffinanzierung. Zu Beginn wird der Wert des Fahrzeugs zum Vertragsende festgelegt. Weil sich die Wertentwicklung klassischer Fahrzeuge nur schwer voraussagen lässt, ist ein Gutachten eines Kfz-Experten beispielsweise der Classic-Data zwingend erforderlich. Es bestätigt Wert und Zustand und dient dir als Leasingnehmer und dem Leasinggeber als Sicherheit. Insbesondere, falls es im Laufe des Gebrauchs zu einem Schaden kommt. Denn mit einem offiziellen Wertgutachten kann die Kfz-Versicherung im Schadensfall daran gehindert werden, den Wert schlicht vom Fahrzeugalter abzuleiten.

Voraussetzungen für Oldtimer-Leasing sind,

  • dass sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befindet, fahrtüchtig und zulassungsfähig ist,
  • dass die Bonitätsprüfung kein negatives Ergebnis erbracht hat und
  • dass eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird.

Diese Gründe sprechen dafür, einen Oldtimer zu leasen

Oldtimer-Leasing ist für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende besonders interessant. Der Grund dafür findet sich in der Art, wie das Fahrzeug steuerlich behandelt wird.

Die Leasinggesellschaft erwirbt den Wagen vom Verkäufer. Beim ihm kann es sich um eine Privatperson handeln, die die Mehrwertsteuer nicht ausweist oder um einen Händler, der dies tut. Im ersteren Fall schlägt der Leasinggeber die Steuer dem Einkaufspreis auf. Als Unternehmer kannst Du die Vorsteuer abziehen. Als privater Oldtimer-Leasing-Interessent hast Du diese Möglichkeit nicht. Deine Ausgaben wären folglich um 19 % höher. Das gilt für die monatliche Leasingrate wie auch den optionalen Kauf des Kfz nach Ablauf des Leasingvertrags. Diese Leasingvariante richtet sich daher vorrangig an Geschäftsleute.

Die private Nutzung eines geleasten Firmenwagens stellt einen geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss. Hierfür wird die Ein-Prozent-Regelung angewandt. Sie besagt, dass monatlich ein Prozent des Bruttoneupreises versteuert werden muss. Das ist bei einem geleasten Klassiker nicht anders. Genau hier spielt er seine Trumpfkarte aus, denn die 1 % richten sich nicht nach dem aktuellen Wert, sondern dem Listenpreis.

Ein Volvo Amazon stand 1962 für rund 16.800 Mark im Verkaufsraum des Händlers. Umgerechnet wären das heute etwa 8.600 Euro. Ein Prozent dieses Neupreises sind jeden Monat zu versteuern. Also nur 86 Euro. Im Vergleich dazu kostet der preiswerteste aktuelle Volvo (Stand 03/2022) €33.700. Sein zu versteuernder geldwerter Vorteil: 337 Euro.

Dass sich der aktuelle Marktwert des Amazon mittlerweile annähernd verdoppelt hat, spielt bei der Berechnung keine Rolle. Besonders bei Oldtimermodellen, deren Wert stark zugelegt hat, wirkt sich diese Methode vorteilhaft aus.

Weil die Leasingraten wie gehabt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können, ergibt sich ein zweifaches Sparpotenzial. Anfallende Kosten für Reparaturen oder Wartungsarbeiten werden gleichfalls den laufenden Kosten zugerechnet.

Weitere Vorteile eines geleasten Oldtimers sind:

  • Die Schonung des Eigenkapitals.
  • Geringe Unterhaltskosten
    • Spezial-Versicherungen bieten für diese Fahrzeuggattung besonders günstige Konditionen an.
    • Kfz, die älter als 30 Jahre sind, können als historisches Fahrzeug zugelassen werden. Sie werden pauschal besteuert. Der jährliche Kfz-Steuersatz beträgt €191,37.
  • Oldtimer haben die lange Phase des Wertverlusts bereits hinter sich und nehmen im Wert tendenziell eher zu.
  • Fahrzeuge, dessen Baujahr vor dem 01.07.1969 liegt sind von der AU befreit.

Das Befahren innerstädtischer Umweltzonen ist Autos mit H-Kennzeichen gestattet. Aufgrund einer Sonderregelung benötigen sie keine grüne Umweltplakette. Der betriebliche Einsatz und das H-Kennzeichen sind kein Widerspruch.

Oldtimer-Leasing vs. Kreditfinanzierung und Kauf

Ein Firmenwagen, den Du finanzierst oder kaufst, wird Bestandteil des Anlagevermögens. Es folgt eine Abschreibung über sechs Jahre. Möchtest Du den Wagen anschließend ins Privatvermögen übernehmen, wird er nach dem aktuellen Zeitwert bemessen. Anders als Neuwagen steigen klassische Fahrzeuge über die Jahre oft im Wert. Das führt dazu, dass Du nicht nur einen höheren Preis für den aus dem Betriebsvermögen entnommenen Oldtimer zahlen müsstest, die Wertsteigerung wäre außerdem als Gewinn zu versteuern.

Oldtimer-Leasing verhält sich diesbezüglich anders, denn für die Dauer des Nutzungsvertrags bleibt das Kfz Eigentum des Leasinggebers. Es geht nicht in das Betriebsvermögen über. Entscheidest Du dich am Ende der Laufzeit für den Privaterwerb, beläuft sich der Kaufpreis auf den festgeschriebenen Restwert. Ein deutlicher Kostenvorteil ist dir gegenüber Finanzierung oder Kauf sicher. Als Privatperson, die die steuerlichen Vorteile des Oldtimer-Leasings nicht ausnutzen kann, ist Mietkauf eine vergleichbare Alternative.

Worauf Du beim Oldtimer-Leasing achten solltest

Das Leasing ist der Erwerb des Nutzungsrechts und keine Art der Finanzierung. D.h. der Kauf des Kfz nach Leasingende ist oft möglich darf aber nicht vorausgesetzt sein. Ist das vertraglich gegenteilig geregelt könntest Du gegenüber einem Finanzprüfer in Erklärungsnot kommen, weil Du in seinen Augen das Leasing dazu nutzt die Leasingkosten über das Unternehmen abzuschreiben um dadurch günstig einen Oldtimer zu ergattern, dessen tatsächlicher Wert deutlich über dem mit dem Leasinggeber vereinbarten Restwert liegt.

Der wohl relevanteste Begriff in Zusammenhang mit Oldtimer-Leasing ist der der Verhältnismäßigkeit. Genauer gesagt der zwischen Kosten und Nutzen. Es dürfte auf Anfrage des Finanzamts schwer darzulegen sein, warum ein teurer Sportwagen oder eine klassische Luxuslimousine als Dienstwagen nottut. Ebenso kompliziert wird es die Notwendigkeit eines Firmen-Oldies plausibel zu argumentieren, wenn der die meiste Zeit abgedeckt und ungefahren in der Garage verbringt. Als Firmenwagen muss auch ein geleaster Klassiker genutzt werden und zwar überwiegend betrieblich. Andernfalls besteht die Gefahr, dass er als unangemessener Repräsentationsaufwand gewertet wird. Die Geltendmachung der Leasingaufwände als Betriebsausgabe wäre in diesem Fall nicht möglich.

Reparatur- und Wartungskosten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie dienen dem Erhalt der Fahrtüchtigkeit und des Werts. Eine Neulackierung oder gar eine Restauration zählen nicht dazu.

Es empfiehlt sich grundsätzlich vorab einen Steuerberater zurate zu ziehen, um potenziellen Fallstricken aus dem Wege zu gehen.