Der Elektromobilitätsmarkt boomt, und immer mehr Menschen entscheiden sich für das Leasing eines Elektroautos. Aber warum ist das so? Einer der Hauptgründe ist die öffentliche Föderung. Sie reduziert die Anschaffungskosten für ein Auto mit CO2-freiem Antrieb mittels Umweltbonus der BAFA. Dieser wird auch für geleaste Fahrzeuge gewährt. Ein weiterer sind die niedrigen Unterhaltskosten. Elektroautos sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, weisen geringe Wartungs- und Verschleisskosten auf und profitieren zudem von einer niedrigeren Dienstwagenbesteuerung. Das Leasen hat generell den Vorteil, dass man sich nicht um Wertverlust oder Wiederverkauf kümmern muss, was bei dieser sich schnell entwickelnden Technologie ein wichtiger Faktor ist. Aber es gibt auch Herausforderungen und Fallstricke beim Abschluss eines Leasingvertrages, die es zu beachten gilt. Unser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte.

Nur gültig bis 17.12.2023: 1. Staatliche Förderungen für geleaste E-Autos

Die Leasingrate für Elektroautos beinhaltet oft bereits die staatliche Förderung. Bis Ende 2023 beträgt die BAFA-Förderung für Elektroautos mit einem Listenneupreis von bis zu 40.000 € ganze 4.500 € und reduziert sich auf 3.000 € für Autos bis zu 65.000 €. Zudem erhalten nur noch Privatkunden den Zuschuss. Ab dem 18.12.2023 wurde die Förderung von der Bundesregierung kurzerhand komplett eingestellt. Einige Leasinganbieter werben mit besonders niedrigen Leasingraten, in denen diese Förderung bereits eingerechnet ist. Die Förderung erscheint dabei selten als "Anzahlung". Diese wird mit "0 Euro" angegeben, was für Verwirrung sorgen kann, denn tatsächlich muss man diese Summe als Anzahlung vorstrecken und erhält sie später erstattet, wenn man den Wagen auf sich zugelassen und die Prämie beantragt hat.

Eine weitere wichtige Komponente sind kumulative Fördermöglichkeiten, die durch die Kombination verschiedener Programme wie Hersteller-Rabatte oder regional verfügbare, finanzielle Anreize entstehen können. Solche Programme sind nicht überall verfügbar, oft zeitlich begrenzt oder an spezifische Modelle gebunden. Manche Stromanbieter, örtliche Versorgungsunternehmen, größere Arbeitgeber oder die öffentliche Hand haben Programme aufgelegt, die bei der Anschaffung eines E-Autos finanzielle Entlastung bringen.

Was im Rahmen des Leasings nicht vergessen werden sollte ist die Haltefrist. Nimmt man die BAFA Förderung in Anspruch, muss man das Fahrzeug mindestens 24 Monate in seinem Besitz halten. Löst man den Vertrag vorzeitig auf, ist die Förderung ganz oder teilweise zur Rückzahlung fällig.

Zusammenfassung: Achten Sie darauf, ob die BAFA-Förderung in der Leasingrate enthalten ist und wie sie dargestellt wird. Vergewissern Sie sich, dass alle Bedingungen für die Förderung erfüllt sind.

  • BAFA-Förderung in Leasingrate enthalten?
  • Bedingungen für Förderung erfüllt?
  • Passt die Förderhöhe mit der Anzahlung zusammen?
  • Gibt es weitere öffentliche Förderungen, z.B. vom Bundesland, Gemeinde oder Stadt, vom Hersteller, Händler, Energieversorger?
  • Förderantrag rechtzeitig stellen und alle nötigen Unterlagen beilegen
  • Haltefrist von 24 Monaten berücksichtigen

Fördertabelle für Elektroautos 2023 / 2024:
Netto-Listenpreis Förderung bis Ende 2023 Förderung ab 2024
Bis 40.000 € 4.500 € -
Bis 45.000 € - 3.000 €
Bis 65.000 € 3.000 € -

2. Auswahl des passenden E-Auto-Modells

Das richtige E-Auto auszuwählen, kann sich durchaus als schwierig herausstellen. Ein Grund ist die nach wie vor beschränkte Auswahl an Kleinwagen und anderen erschwinglichen Modellen. Neben Marke und Modell sind Reichweite und Preis die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen. Es spielen aber auch technologische Aspekte wie Batterietyp, Ladeinfrastruktur und Energieeffizienz eine große Rolle. Ein LFP-Akku könnte zum Beispiel aufgrund seiner Langlebigkeit und Temperaturresistenz vorteilhaft sein. Er zeigt aber eine geringere Energiedichte im Vergleich zu z.B. NMC-Akkutypen, die in den meisten Modellen verbaut sind. Andere Technologien wie Festkörper- oder Natrium-Ionen-Batterien werden erst in den nächsten Jahren Einzug haten. In Sachen Ladestandards sollten mindestens ein 11kw AC onBord-Charger mit Typ 2-Stecker vorliegen. Für das Schnelladen hat sich der CCS (Combined Charging System) Anschluss durchgesetzt.

Hilfreich bei der Entscheidung ist auch, sein eigenes Fahrprofil genau zu betrachten. Wer 99% der Fahrten nur im kleinen Radius um seinen Wohnort absolviert und sehr selten lange Strecken zurücklegt, sollte eher ein preiswerteres Modell mit kleinerem Akku in Betracht ziehen. Denn eine Reichweiter von mehreren hundert Kilometern benötigt er schlichtweg nicht. Dies gilt umso mehr, wenn er zuhause laden kann.

Checkliste:

  • Reichweite und Ladeinfrastruktur gründlich überprüfen
  • Verschiedene Batterietypen und ihre Vor- und Nachteile kennenlernen
  • Eigenes Anforderungsprofil kennen und Reichweitenbedarf realistisch abschätzen

3. Konditionen des Leasingvertrags

Die Vielfalt an Leasinganbietern und deren Konditionen kann überwältigend sein. Ein wichtiges Merkmal ist die Transparenz der Anbieter hinsichtlich aller potenziellen Kosten. Hierzu gehören nicht nur die Leasingrate, sondern auch sogenannte „versteckte Kosten“ wie Überführung, Zulassung und Servicepakete. Einige Anbieter offerieren All-Inclusive-Pakete, die einige oder alle genannten Nebenkosten abdecken, dafür aber deutlich teurer sind.

Die Mehr- und Miderkilometerregelung ist ein weiterer kritischer Aspekt. Minderkilometer werden üblicherweise nur innerhalb eines bestimmten Bereichs erstattet, z.B. zwischen 2.000 und 10.000km. Fährt man über die Leasingdauer z.B. 15.000km weniger als vereinbart, werden nur 10.000km erstattet. Bei der Mehrkilometern gibt es keine Obergrenze, lediglich eine Kulanzgrenze von meist 2.000 bis 2.500km werden kostenfrei toleriert. Man sollte sich also gut überlegen, welche Laufleistung man realistischerweise benötigt. Gerade bei Kosten von 0,20€ und mehr pro Mehrkilometer kann diese Überschreitung empfindlich teuer werden.

Auch mögliche Restwertgarantien sollten genauestens überprüft werden. In der Regel wird ein Vertrag auf Kilometerbasis geschlossen, d.h. es gibt keine explizite Restwertregelung. Der Leasinggeber trägt das Risiko des Fahrzeugwerts am Laufzeitende. Wenn doch Restwerte vereinbart sind, sind diese Zusagen an bestimmte Bedingungen wie eine minimale Haltedauer oder maximale Laufleistung geknüpft.

Ein oft übersehener Punkt ist die Flexibilität des Leasingvertrags. Kann der Vertrag bei veränderten Lebensumständen ohne überzogene Gebühren gekündigt oder angepasst werden? Welche Möglichkeiten bietet der Anbieter in Bezug auf vorzeitige Vertragsauflösung und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen?

Im Vertragswerk sollte auch die „fairer Verschleiß“-Klausel kritisch betrachtet werden, sofern vorhanden. Sie legt fest, welche Gebrauchsspuren beim geleasten Fahrzeug als normal gelten und welche zu Mehrkosten bei der Rückgabe führen können. Es ist daher ratsam, diese Klausel mit realistischen Einschätzungen des eigenen Nutzungsverhaltens abzugleichen.

Checkliste:

  • Leasingrate, Anzahlung und versteckte Kosten gegenüberstellen
  • Gesamtkosten des Leasings kritisch betrachten
  • Möglichst keinen Vertrag auf Restwertbasis schliessen, Kilometerleasing bevorzugen
  • Kilometerleistung realistisch abschätzen, Angebote mit sehr hohen Preisen für Mehr-KM vermeiden
  • Vorzeitige Vertragsauflösung und die damit verbundenen Bedingungen verstehen
  • „Fairer Verschleiß“-Klausel genau prüfen

4. Probefahrten

Probefahrten sollten nicht als reime Formalität verstanden werden. Sie sind ein kritischer Faktor in der Entscheidungsfindung. Beim Online-Leasing ist der betreffende Anbieter häufig nicht in räumlicher Nähe verfügbar, so dass ein Probefahrttermin schwer zu realisieren ist. Man kann stattdessen einen Händler vor Ort kontaktieren oder sich das gewünschte Modell als Leihfahrzeug mieten. Es empfiehlt sich dabei, unterschiedliche Fahrsituationen zu simulieren, um ein besseres Gefühl für das Fahrzeug zu bekommen und mögliche Eigenheiten, Einschränkungen und Kritikpunkte kennenzulernen. Gerade für Umsteiger vom Verbrenner auf das erste Elektroauto ist dieser Schritt sehr zu empfehlen.

Die Intensität der Rekuperation, also die Rückgewinnung von Bremsenergie über das Strompedal, ist für Neulinge der stärkste Umstellungsfaktor. Einige Modelle, zB aus dem VW Konzern lassen eine Anpassung zu, andere wie Tesla nicht. Bei der Probefahrt lässt sich auch ein Realitätscheck für die angegebene Reichweite des E-Autos durchführen.

Die hohe Softwareabhängigkeit eines Stromers führt zu komplexen Menüs auf großen Bildschirmen. Die Benutzerfreundlichkeit des Infotainment-Systems und der Fahrassistenzsysteme sollten einem persönlichen Check unterzogen werden. Alles sollte intuitiv und ohne Ablenkung vom Verkehr bedienbar sein. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind Sitzposition, Kofferraum und Geräuschniveau, der Alltagsnutzen des Fahrzeugs hängt davon stark ab.

Checkliste:

  • Reichweite im realen Betrieb testen
  • Benutzerfreundlichkeit des Infotainments bewerten
  • Platzangebot und Sitzposition überprüfen
  • Sich mit der Rekuperation vertraut machen

5. Geleastes E-Auto versichern

Die Versicherung eines geleasten E-Autos unterscheidet sich in einigen Aspekten von der eines herkömmlichen Fahrzeugs. Spezielle Faktoren wie Batteriegesundheit, Ladekabel und die spezifischen Risiken von Elektroautos spielen eine wichtige Rolle. Deshalb ist es unerlässlich, den Versicherungstarif entsprechend auszuwählen und alle relevanten Deckungen einzuschließen.

Tierbisse und Folgeschäden: für ein geleastes E-Auto sollten Deckungen für Tierbisse und daraus resultierende Folgeschäden abgedeckt sein. Werden elektrische Kabel und Leitungen Ziel von Nagern, kann dies sehr teure Reparaturen am Akku oder dem Batterimanagementsystem (BMS) nach sich ziehen.

Brandschäden: Der extrem hohe Energiegehalt von E-Auto-Batterien birgt bei einem Brand ein sehr hohes Kostenrisiko, das in der Versicherung abgedeckt sein sollte. Diese spezielle Deckung kann im Schadensfall - der laut Versicherungswirtschaft seltener als bei Verbrennern vorkommt - vor erheblicher finanzieller Belastung schützen.

Diebstahlschutz inklusive Ladekabel: Ein gestohlenes Ladekabel ist ein häufig beobachtetes Delikt, das öffentlich parkenden E-Fahrzeugen widerfährt. Es sollte daher in der Versicherungspolice berücksichtigt werden. Aber auch der Diebstahl des Autos selbst sollte möglichst gut und umfassend gedeckt sein.

Kosten für Zustandsdiagnostik der Batterie: Kommt es zu einem Unfall, kann die Zustandsprüfung der Batterie ein notwendiger, aber im Zweifel nicht gedeckter Aufwand sein. Wer in seinem Vertrag darauf achtet, schützt sich vor den Kosten für eine solche Diagnostik.

Neupreisversicherung für den Akku über die gesamte Leasingdauer: Da der Akku eines der teuersten Teile eines E-Autos ist, sollte eine Neupreisversicherung für den Akku über die gesamte Leasingdauer in Betracht gezogen werden. Diese spezielle Versicherung sorgt im Falle eines Defekts oder Schadens für den Ersatz in Form eines neuen Akkus. Andernfalls kann es bei der Rückgabe zu Nachforderungen des Leasinggebers wegen übermäßigem Akkuverschleiss kommen.

Checkliste:

  • Prüfe Deckungen für Tierbisse und Folgeschäden
  • Brandschutzdeckung sorgfältig auswählen
  • Diebstahlschutz inklusive Ladekabel berücksichtigen
  • Kosten für Zustandsdiagnostik der Batterie abklären
  • Neupreisversicherung für den Akku für die gesamte Leasingdauer sicherstellen

6. Bonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung kann als "Flaschenhals" des gesamten Leasingprozesses betrachtet werden. Hierbei kommt es nicht nur auf die SCHUFA-Auskunft an, sondern auch auf weitere finanzielle Merkmale wie das Verhältnis von Einkommen zu Ausgaben. Auch Faktoren wie die Anzahl laufender Kredite und der berufliche Status können in die Bewertung einfließen. Vor der Beantragung des Leasingvertrages ist es daher ratsam, den eigenen Finanzstatus zu überprüfen, erforderliche Unterlagen wie die Selbstauskunft bereitzulegen und falls vorhanden, offene Verbindlichkeiten die Eingang in den Bonitäts-Score finden zu tilgen.

Sollte die Bonität nicht ausreichen, ist das Einbeziehen des Ehe- oder Lebenspartners in die Bonitätsprüfung eine Möglichkeit. In manchen Fällen kann das Hinzuziehen einer weiteren Person den SCHUFA-Score positiv beeinflussen und somit einen in Frage stehenden Vertragsschluss dennoch ermöglichen.

Checkliste:

  • Eigenen Finanzstatus vorab prüfen
  • SCHUFA-Score und andere Bonitätsauskunfteien abfragen
  • Einkommens- und Ausgabenverhältnis (Selbstauskunft) vorbereiten
  • Möglichkeiten zur Verbesserung der Bonität wie das Hinzuziehen eines Partners prüfen

7. Alltag mit dem geleasten E-Auto

Ein geleastes E-Auto stellt im Alltag etwas andere Anforderungen, als ein geleaster Benziner oder Diesel. Vorab geklärt werden sollten natürlich die Ladeoptionen. Optimal ist eine heimische Wallbox, bei der man stets die beste Ladezeit im Auge haben sollte, da die Stromtarife je nach Tageszeit variieren können. Alternativen sind ein AC Ladestandort in der Nähe von Wohn- oder Arbeitsplatz.

Entscheidend ist die regelmäßige Pflege des E-Autos. Das gilt überraschenderweise besonders in Bezug auf die Batterie. Auch wenn man den Wagen am Laufzeitende zurückgibt, sollte man auf einen möglichst geringen Verschleiss (Degradation) und die damit verbundenen Kapazitätsverringerung achten. Idealerweise hält man die Akkukapazität immer zwischen 20 und 80% und schützt das Auto zudem vor starker Kälte oder Hitze. Wer eine übermäßig stark abgenutzte Batterie zurückgibt, riskiert Nachzahlungen.

Lies dazu: Wertverlustrisiko Akku-Garantie: sollte man ein E-Auto besser leasen?

Aber auch die Pflege des Gesamtzustandes - vom Lack über die Felgen, den Innen- und Kofferraum - darf nicht vernachlässigt werden. Für ein "heruntergewohntes" Interieur kann bei der Rückgabe des Wagens ebenso Aufwand in Rechnung gestellt werden wie für ein auffällig schlechtes Lackbild. Tiefe Kratzer, Dellen oder Bordsteinschrammen an Rädern gehören auch nicht zum gebrauchsüblichen Verschleiß und bringen meist Mehrkosten in der Endabnahme mit sich.

Turnusmäßig vorgeschriebene Wartungen sind natürlich einzuhalten. Im Servicebuch der Autos finden sich diese Intervalle, zusätzlich kündigen sich anstehende Arbeiten meist im Display an. Auch für die regelmäßige Hauptuntersuchung ist in aller Regel der Leasingnehmer verantwortlich. Um keine Gewährleistungsansprüche zu verlieren, sollte man diese Arbeiten von einem dafür qualifizierten Betrieb zur Fälligkeit ausführen und sich diese auch quittieren lassen.

Kommt es während der Laufzeit zu einem Unfallschaden, muss dieser an den Leasinggeber gemeldet werden. Grund dafür sind mögliche Wertminderungen, die der Wagen durch den Schaden erfahren hat. Diese werden zwar von der Versicherung getragen und dem Leasingnehmer erstattet. Sie stehen ihm aber nicht zu, sondern müssen an den Händler bzw. Eigentümer des Autos abgetreten werden.

Checkliste:

  • Verfügbarkeit der Lademöglichkeiten prüfen
  • Geeignete Pflegemaßnahmen für die Batterie berücksichtigen
  • Den Gesamtzustand auf hohem Niveau halten
  • Wartungsintervalle einhalten
  • Schäden an den Leasinggeber melden

8. Rückgabeprozess und Endabrechnung

Der Rückgabeprozess kann unangenehme Überraschungen mit sich bringen, besonders in Form von Nachzahlungen für Schäden, übermäßige Abnutzung oder Mehrkilometer. Gut veraten ist derjenige, der seine Laufleistung im Vorfeld bereits gut abschätzen konnte und auch die Empfehlungen zum Pflege- und Erhaltungszustand des Wagens berücksichtigt hat.

Sehr zu empfehlen ist bei kleineren Reparaturen und Defekten der Besuch einer Smart-Repair-Werkstatt. Diese beheben solche Stellen an Lackkleid, Innenraum oder Felgen kostengünstiger, als der Sachverständige veranschlagt, wenn er die Mängel bei der Fahrzeugrückgabe begutachtet. Größere Beschädigungen können jedoch einen Besuch in der Fachwerkstatt erforderlich machen, da sie die Smart-Repair Möglichkeiten überschreiten.

Wer den Wagen bereits vor dem Laufzeitende zurückgeben möchte, sollte auch etwaige Strafzahlungen für eine vorzeitige Vertragsauflösung. In einigen Verträgen können diese Gebühren fast unsittliche Höhen erreichen und sollten daher bei der Kalkulation der Gesamtkosten nicht vernachlässigt werden.

Mehr- oder Minderkilometer werden bei der Endabnahme des Wagens protokolliert. Auf dieser Basis kann das Leasingunternehmen eine Nachzahlung oder Erstattung berechnen. Wer teuere Mehr-Kilometer zu bezahlen hat, sollte sich das bereits frühzeitig bewusst machen und falls möglich seine gefahrenen Kilometer zum Ende der Laufzeit reduzieren. Auch die abschliessende Fahrtstrecke zum Rückgabeort erhöht den Kilometerstand nochmals.

Checkliste:

  • Fahrzeugzustand bei Übernahme und während der Laufzeit dokumentieren
  • Smart-Repair für kleinere Schäden in Betracht ziehen
  • Werkstattkosten für größere Reparaturen kalkulieren
  • Strafzahlungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung beachten