Lange hast Du überlegt, welches Leasingauto Du dir als Nächstes anschaffen sollst. Du hast dich ausgiebig mit Ausstattungsmerkmalen beschäftigt, den Wagen nach deinen Wünschen konfiguriert und das günstigste Leasingangebot ergattert. Die Freude am neuen fahrbaren Untersatz, seinem modernen Design und der aktuellsten Technik wärt hoffentlich lange. Aber was tun, falls es zu einem Schaden kommt? An wen wendet man sich? Wer kommt dafür auf und welche Folgen hat es für dich als Leasingnehmer?

Der Unterschied zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer, Halter und Eigentümer

Im Gegensatz zu Kauf oder Finanzierung entsteht bei Unterzeichnung eines Leasingvertrags eine Nutzungsvereinbarung. Anders gesagt überlässt dir der Leasinggeber für einen vereinbarten Zeitraum ein Fahrzeug, welches zu deiner vollen Verfügung steht. Du lässt es auf deinen Namen zu und wirst so zum Besitzer und Halter, der den jährlichen Kfz-Steuerbescheid oder im Falle eines Verkehrsvergehens den Strafzettel oder Bußgeldbescheid erhält. Zu deinem Eigentum wird das Kfz nicht, schließlich ist es nur eine zeitlich befristete Leihgabe der Leasinggesellschaft, die die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief genannt als Eigentumsnachweis einbehält.

Dem Leasinggeber liegt viel daran, sein Eigentum nach Beendigung der Laufzeit möglichst unversehrt in Empfang zu nehmen, um es wieder verleasen oder verkaufen zu können. Der Restwert und der Zustand des Autos spielen beim Leasing eine große Rolle. Es liegt in der Verantwortung des Leasingnehmers, Wartungsintervalle und TÜV-Termine einzuhalten und das Leasingobjekt mit einer Vollkaskoversicherung umfassend zu schützen.

Wer haftet für Schäden am Leasingfahrzeug?

Um diese Frage zu beantworten, muss zuerst die Art des Schadens betrachtet werden, da ein Unfallschaden anders behandelt wird als technischer. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist im ersten Schritt die Schuldfrage zu klären. Drei Möglichkeiten kommen infrage:

  • Du bist das Unfallopfer, das keinerlei Schuld am Schaden trägt.
  • Du trägst eine Mitverantwortung am Unfallgeschehen.
  • Du bist alleiniger Verursacher des Unfalls.

In den ersten zwei Fällen sind drei Parteien involviert und zwar Du als Versicherungsnehmer und Halter des geleasten Wagens, das Leasingunternehmen als Eigentümer sowie der Unfallgegner.

Nach einem Unfall solltest Du den Leasinggeber kontaktieren, ihm von der Situation berichten und alles Weitere mit ihm besprechen. Manche Leasinggeber ziehen es vor, Schadensersatzansprüche selbst zu stellen. In den meisten Fällen ist es der Leasingnehmer, der bei einem fremdverschuldeten Unfall Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen hat und sich ebenfalls um die Instandsetzung kümmern muss. Konkrete Details zur Regelung findest Du im Leasingvertrag. Liegt die Abwicklung in deinem Verantwortungsbereich, setze unverzüglich und innerhalb 48 Stunden deine Versicherung in Kenntnis.

Trägst Du eine Mitschuld, tritt die Haftpflicht- und Kaskoversicherung anteilig des festgestellten Schuldverhältnisses für den Schaden ein. Ist die Beschädigung des Fahrzeugs vollständig dir zuzuschreiben, bist Du gegenüber dem Leasinggeber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Kompensation umfasst neben dem Instandsetzungsaufwand auch die durch den Schaden verursachte Wertminderung. Die Vollkaskoversicherung wird beides abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung einstehen.

Ist ein Personenschaden oder ein größerer Sachschaden entstanden, der Unfallverursacher möglicherweise alkoholisiert oder der Unfallhergang nicht eindeutig, empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen. Ihr sauber dokumentierter Unfallbericht wird der unproblematischen Schadensabwicklung nutzen. Gleiches empfiehlt sich, falls der Verursacher Unfallflucht begangen hat, falls er nicht auszumachen ist, weil dein Leasingwagen geparkt war, als es zur Kollision kam oder falls der Schuldige nicht eindeutig feststeht.

Die Sache mit dem merkantilen Minderwert

Für gewöhnlich landen Leasingfahrzeuge nach ihrem Einsatz als Mietfahrzeug auf dem Kfz-Markt und können dort von jedermann erworben werden. Vorschäden sind beim Verkauf eines Kfz mitteilungspflichtig. Geht der Schaden über eine Bagatelle hinaus, gilt es nicht mehr als unfallfrei. Als Bagatellschaden wird ein oberflächlicher Kratzer oder eine kleine Delle im Blech gewertet. Sobald ein Anbauteil wie der Stoßfänger erneuert werden muss, wird aus dem Pkw ein Unfallauto. Selbst wenn sachgemäß instandgesetzt, der Makel eines Vorschadens haftet dem Kfz für immer an.

Es liegt auf der Hand, dass sich ein solches schlechter und nur zu einem geringeren Preis verkaufen lässt als ein unfallfreies. Verursacht durch den Minderwert und dem entgangenen Gewinn erleidet der Leasinggeber wirtschaftliche Einbußen für den jemand einzustehen hat. Wurde der Schaden fremdverschuldet, ist die gegnerische Versicherung in der Pflicht, für die Wertminderung aufzukommen. Sieht der Leasingvertrag vor, dass Du als Leasingnehmer für die Schadensabwicklung verantwortlich bist, liegt es an dir, die Kosten einzufordern und den erhaltenen Betrag an den Leasinggeber auszuhändigen. Bist Du am Unfall schuld, steht deine Vollkaskoversicherung für die Differenz zwischen dem ursprünglichen Marktwert und dem aktuellen ein.

Wenn der Geleaste nicht mehr zu retten ist

Im Allgemeinen wird zwischen einem wirtschaftlichen Totalschaden und einem technischen unterschieden. Übersteigen die Instandsetzungskosten den Restwert des Autos, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Wurde es in dem Maß zerstört, dass es irreparabel geworden ist und keinen Wert mehr besitzt, handelt es sich um einen technischen Totalschaden. Leasinggesellschaften haben häufig eine etwas abweichende Definition. Für sie kann ein Totalschaden bereits dann vorliegen, wenn der Sachverständige in seinem Gutachten feststellt, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 60 % übertreffen. Tritt dieser Fall ein, übernimmt der Leasinggeber die Verantwortung für die Schadensabwicklung. Aus diesem Grund solltest Du das Kfz keinesfalls eigenmächtig und ohne vorherige Absprache in Reparatur geben oder sogar entsorgen. Unabhängig von dessen Zustand. Der Leasinggeber ist nach wie vor Eigentümer des Fahrzeugs und alleiniger Entscheider über dessen Schicksal. Weil das Leasingobjekt nicht mehr zur Verfügung steht, kommt es üblicherweise zur vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags. Ansprüche auf Schadensersatz werden an den Unfallverursacher gerichtet. Ist der Totalschaden selbstverursacht also an dich.

Der Gedanke, dass die gegnerische Haftpflicht oder die eigene Vollkasko abzüglich des Selbstbehalts für alle Kosten eintritt, liegt nahe, trifft aber nicht immer zu. Versicherungsgesellschaften erstatten den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Betrag, für den ein baugleiches Modell mit gleichwertiger Laufleistung und Ausstattung auf dem Kfz-Markt gehandelt wird. Eventuell wird davon der Restwert, der Wert, den das beschädigte und nicht reparierte Kfz noch besitzt, abgezogen. Oft ist diese Summe niedriger als die Forderung des Leasinggebers. Entweder weil sein Gutachter den Wert höher einschätzt oder weil die Gesamthöhe der von dir bis zum Ablauf der Nutzungsdauer noch zu zahlenden Leasingbeiträge höher ist als der von der Versicherung ausbezahlte Wiederbeschaffungswert. Die Unterdeckung nimmt der Leasinggeber nicht hin und verlangt von dir den Differenzbetrag. Gut, wenn Du eine GAP-Versicherung abgeschlossen hast, die das Delta übernimmt. Andernfalls müsstest Du die Forderung aus eigener Tasche bezahlen.

Was tun bei einem Motorschaden oder andersgearteten Schäden?

Nicht jeder Schaden ist die Folge eines Unfalls. Defekte Antriebsaggregate oder ein schwerwiegender technischer Defekt können auch bei Neuwagen oder jungen Gebrauchten vorkommen. Leasinggeber schließen ihre Verantwortung für solche Probleme durch eine entsprechende Vertragsklausel aus. Das bedeutet nicht zwingend, dass Du mit einem solchen Problem alleingestellt bist. Ist der Defekt ein Resultat eines selbst verschuldeten Unfalls, bei dem auch das Antriebsaggregat in Mitleidenschaft gezogen wurde, haftet meist die Vollkaskoversicherung.

Motorschäden, die weder auf einen Unfall noch auf ein Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind, können einen Gewährleistungsanspruch darstellen. Kfz-Hersteller haften zwei Jahre für Sachmängel, die an einem Neufahrzeug auftreten. Unter gewissen Umständen kann auch ein Garantiefall eintreten, für den der Hersteller die Kosten übernimmt. Bedingung ist, dass alle Wartungsintervalle vorschriftsmäßig eingehalten wurden. Für nicht durchgeführte Inspektionen kann die Leasinggesellschaft eine Wertminderungspauschale erheben. Hinzu kommen die Kosten des Schadens, der durch nachlässige Wartung entstanden ist.

Problematisch wird es, falls sich herausstellt, dass der Grund des Motordefekts ein lt. Leasingvereinbarung unerlaubtes Chiptuning ist. Die Leistungssteigerung kann zu erhöhtem Verschleiß führen, den Leasinggeber nicht gutheißen. Tritt ein Motordefekt ein, haftest Du im vollen Umfang. Übrigens, auch wenn es durch ein solches Tuning nicht zu einem Defekt kommt. Fällt dem Leasingunternehmen auf, dass das Kfz einen leistungsfördernden Chip besaß, wertet es diese Tatsache als Wertminderung. Der ermittelte Wertverlust wird dir in Rechnung gestellt. Generell ist zu beachten, dass eine Umprogrammierung des Motorsteuergeräts meist zum Erlöschen der Herstellergarantie führt.

Es muss aber nicht gleich der kapitale Motorschaden oder ein Verkehrsunfall sein, der den Zustand und Wert des Leasingobjekts negativ beeinträchtigt. Vandalismusschäden, Glasbruch, Diebstahlschaden, Marderbiss, Überschwemmungsschäden oder Dellen durch heftigen Hagelschlag werden bei der Rückgabe des Geleasten genauso wenig hingenommen. Kaskoversicherungen springen in diesen Fällen rettend ein.

Kleine Kratzer oder Dellen sind indes oft unproblematisch und werden vom Leasinggeber als übliche Gebrauchsspur gewertet. Sie sind für dich als Leasingnehmer kostenneutral. Viele Leasinggeber besitzen einen Schadenkatalog. Er enthält eine Übersicht akzeptabler und nicht akzeptierter Beschädigungen oder Verschleißspuren.

Darf ich eine beliebige Werkstatt mit der Reparatur eines Leasingfahrzeugs beauftragen?

Der Stundensatz, den Werkstätten verrechnen, variiert regional. 130 bis über 190 Euro Arbeitslohn ist in Markenwerkstätten normal. Am hohen Ende der Spanne liegen Lackierarbeiten, die im Vergleich zu Mechanik- und Karosseriearbeiten ein gutes Stück teurer sind. Der Reiz, Kosten zu sparen, indem man die Reparatur einer unabhängigen Werkstatt überlässt, ist verständlich. Aber ist es erlaubt? Wie so oft gibt der Leasingvertrag darüber Auskunft. Oft lautet die Antwort: nein.

Als Eigentümer hat der Leasinggeber das Recht vorzuschreiben, wo sein Fahrzeug gewartet oder repariert wird. In der Regel sind zugelassene Betriebe Vertragswerkstätten. Durch eine verpflichtende Werkstattbindung stellt die Leasinggesellschaft sicher, dass das Unfallfahrzeug nach Herstellervorgabe instandgesetzt wird und nur Original-Ersatzteile Verwendung finden. Der Wertverlust wird so minimiert. Bringst Du den Wagen trotz Werkstattbindung in eine nicht autorisierte Fachwerkstatt, könnte es teuer werden. Wertet der Leasinggeber den behobenen Schaden als schlechte Reparatur, kann er Forderungen an dich stellen. Sie reichen von den Kosten einer ordentlichen Reparatur, einem geminderten Restwert bis hin zum Schadenersatz für einen Schaden, den Du nicht gemeldet hast.

Müssen Leasingraten weiterbezahlt werden, solange das Auto in der Werkstatt ist?

Als wäre ein Schaden nicht ärgerlich genug. Eine Reparatur bedeutet häufig einen Werkstattaufenthalt, dessen Dauer von der Schwere des Defekts abhängt. Bis alle Details mit der Versicherung oder eine eventuelle Inanspruchnahme der Herstellergarantie geklärt sind, können Tage oder im schlimmsten Fall Wochen vergehen. Stellt die Werkstatt den Exitus des Pkw fest, ist der Nutzungsausfall dauerhaft. Dass dir das Leasingfahrzeug nicht zur Verfügung steht, bedeutet jedoch nicht, dass Du von Zahlung der monatlichen Rate entbunden bist. Falls der Schaden fremdverschuldet war, kannst Du dich an die Versicherung des Unfallverursachers wenden. Sie übernimmt die weiterhin anfallenden Leasinggebühren nicht, kommt aber zumindest für die Kosten eines gleichwertigen Mietautos auf.

Keine Sorge beim Totalschaden. Du bist zwar auch dann nicht von deinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Leasingpartner befreit, musst aber auch nicht befürchten, die Raten bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen zu müssen. Ein Totalschaden beendet den Leasingvertrag nicht vorzeitig. Er berechtigt dich aber dazu, ihn außerordentlich zu kündigen.